SiGeko (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)
Mit Sicherheit zum Eigenheim
Unsere Leistungen zur Baustellensicherheit
Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ( SiGeKo )
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ( SiGeKo ) ist vom Bauherrn zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.
Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.
Zudem hat er die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter, die über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise verfügen, übernehmen gerne für Sie diese Koordination.
Planungsphase
- Erstellung der Vorankündigung gemäß §2 (2) BaustellV
- Erstellung der Baustellenordnung
- Erstellung des Baustellenaushangs
- Erstellung des SiGe-Plans gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß §3 (2) Nr.2 BaustellV (Nach Abschluss der Baumaßnahme)
Ausführungsphase
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan unter spezieller Betrachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II, BaustellV im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
- Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer auf Einhaltung ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung im Rahmen der Sicherheitsbegehungen
- Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer
- Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren
- Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
- ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sichtnachweise
- Erstellung von Begehungsprotokollen inkl. Fotodokumentation
Unsere Leistungen zum betrieblichen Arbeitsschutz
- Stellung von ausgebildeten Fachkräften für Arbeitssicherheit zur rechtssicheren Umsetzung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
- Beurteilen von Arbeitsbedingungen / Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen der Mitarbeiter
- Erstellung von Handlungsanweisungen
- Beratung der Geschäftsführung zur rechtssicheren Umsetzung sämtlicher Rechtsvorschriften
- Untersuchung von Arbeitsunfällen, Zusammenfassen der Untersuchungsergebnisse und Definition von Korrekturmaßnahmen